Glossar für das Lehramtsstudium
Untenstehend finden Sie zum Nachschlagen eine Liste mit allen wichtigen Begriffen für das Lehramtsstudium an der Goethe-Universität.
Bitte beachten Sie, dass das Glossar sich noch im Aufbau befindet und daher noch nicht vollständig ist.
Inhalte A-Z
» A
ABL
Die Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung (ABL) ist die zentrale koordinierende, interdisziplinäre Einrichtung der Lehrkräftebildung an der Goethe-Universität Frankfurt. Um abgestimmte Strukturen und Projekte in der bildungswissenschaftlichen beziehungsweise fachdidaktischen Forschung und in den Lehramtsstudiengängen zu gewährleisten, wurde 2005 die Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung (ABL) gegründet. Hier arbeiten alle an der Lehrkräftebildung beteiligten Fachbereiche zusammen und stimmen sich insbesondere in den relevanten Fragen zu Forschung und Lehre miteinander ab.
Ästhetische Bildung (ÄB)
Bei der Ästhetischen Bildung handelt es sich um einen verpflichtenden Studienanteil im Studiengang Lehramt an Grundschulen. „Ästhetische Bildung" bezeichnet hier kein Unterrichtsfach, sondern ein fächerübergreifendes Prinzip des Erfahrens und Lernens in der Grundschule, das von den spielerischen, experimentellen, forschenden und gestaltenden Tätigkeiten der Kinder ausgeht. Als grundschulpädagogisches Prinzip kann es sich auf verschiedene fachliche Bereiche wie Bildende Kunst, Musik, Tanz, Theater, Literatur, Rhythmik, Bewegung usw. beziehen, aber auch als konstitutives Element des Lernens in allen fachlichen Bereichen gesehen werden.
Allgemeine Grundschuldidaktik (AGD)
Bei der Allgemeinen Grundschulpädagogik und -didaktik (AGD) handelt es sich um einen verpflichtenden Studienanteil im Studiengang Lehramt an Grundschulen. Er befähigt die Studierenden dazu, grundschulpädagogische und grundschuldidaktische Fragestellungen sowie Bedingungen heutiger Kindheit wissenschaftlich zu reflektieren. Zugleich dient es der schulpädagogischen Integration unterschiedlicher Fächer und Teilstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen.
Anmeldung / Anmeldefristen / Anmeldeverfahren / Anmeldevoraussetzungen
Im Lehramtsstudium gibt es verschiedene Anmeldungen, die Studierende in ihrer Studienplanung berücksichtigen müssen. Teilweise muss man sich zu Lehrveranstaltungen vorab anmelden. Die entsprechenden Fristen und Anmeldeoptionen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Auch zu Prüfungen gibt es Anmeldeverfahren und -fristen. Hierüber informiert Sie das ZPL auf deren Seiten. Ebenso müssen sich Studierende für die Praxisphasen gesondert anmelden. Hierüber informiert Sie das Büro für Schulpraktische Studien auf deren Seiten.
» B
Begleitveranstaltung Fachdidaktik / BW (Praxissemester)
Im Rahmen des Praxissemesters absolvieren Studierende in beiden Fachdidaktiken sowie in den Bildungswissenschaften jeweils eine Begleitveranstaltung. Diese dienen der Vorbereitung und Reflexion der erfahrenen Schulpraxis im Praxissemester. Die Begleitveranstaltungen in den Fachdidaktiken schließen jeweils mit einer Teilprüfung in Form eines ePortfolios ab.
Betriebspraktikum (BP)
Alle Studierenden müssen ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb nachweisen. Praktische Tätigkeiten oder berufliche Ausbildungen können ggf. angerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie in § 15 HLbG.
Berufspraktikum
Hier: Praktika an Schulen gem. SPoL. Gemeint ist die Erfahrung berufspraktischen Arbeitens durch aktive Teilnahme, in der Regel außerhalb der Hochschule (Praxisstelle), unter Anleitung vor Ort und in der Regel mit fachlicher und methodischer Begleitung durch eine Lehrperson.
Beurlaubung
Sollten Studierende aus triftigem Grund ihr Studium aussetzen müssen, kann eine Beurlaubung beantragt werden. Den Antrag sowie die Gründe für die Beantragung einer Beurlaubung finden Sie hier.
Bescheinigung über ordnungsgemäßes Studium (BOS)
Die Bescheinigung über ein abgeschlossenes Studium wird ausgestellt, wenn Studierende alle Studien- und Prüfungsleistungen gem. der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung in ihrem entsprechenden Studiengang erfolgreich absolviert haben. Die Bescheinigung ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung und muss bei der Anmeldung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie vorgelegt werden.
Büro für Schulpraktische Studien
Das Büro für Schulpraktische Studien konzipiert und organisiert in Kooperation mit den lehrkräftebildenden Fachbereichen und Schulen die Praxisphasen im Rahmen aller Lehramtsstudiengänge.
Bildungswissenschaften (BW)
Bei den Bildungswissenschaften handelt es sich um einen Studienanteil, den alle Lehramtsstudierenden absolvieren müssen. Der Studienanteil soll Lehramtsstudierende über die Auseinandersetzung mit allgemein didaktischen Theorien, Lehr-/Lerntheorien und Bildungs- und Erziehungstheorien auf ihre pädagogisch-praktische Aufgabe als Lehrerinnen und Lehrer vorbereiten. Studierende erwerben Kompetenzen in den vier für Schule und Unterricht zentralen Bereichen: Unterricht, Erziehung, Diagnostik und Beratung sowie Innovation.
» C
Credit Points (CP)
Credit Points sind ein quantitatives Maß für den Arbeitsaufwand (Workload), den durchschnittliche Studierende für den Abschluss eines Moduls aufwenden müssen. Ein CP entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.
c.t.
Wenn im Vorlesungsverzeichnis bei der Veranstaltungszeit bspw. 10 Uhr c.t. („cum tempore") steht, bedeutet dies, dass die Lehrveranstaltung erst um 10:15 Uhr beginnt. Dies wird auch als „akademisches Viertel" bezeichnet.
» E
ELLVIS
ELLVIS steht für "Erfolgreich Lehren und Lernen - Vielfalt und Internationales im Studium". Es ist ein Projekt, welches durch das Land Hessen gefördert wird. Es hat die Steigerung von Lehrqualität, das Adressieren von Heterogenität, Diversität und Inklusion sowie eine Förderung der Internationalisierung des Studiums und der Lehre zum Ziel.
Endgültiges Nichtbestehen
Ein Modul wurde endgültig nicht bestanden, wenn die maximale Anzahl an Prüfungsversuchen nicht bestanden worden ist. Ein endgültiges Nichtbestehen führt zu einem Ausschluss aus dem jeweiligen Studienanteil (Verlust des Prüfungsanspruchs) und ggf. eng verwandter Studienanteile. Wird ein Modul in den Bildungswissenschaften endgültig nicht bestanden, führt dies zu einem Ausschluss aus allen Lehramtsstudiengängen.
Exkursion
Vorbereitende universitäre Veranstaltung, die außerhalb der Hochschule durchgeführt wird.
» F
Fachbereich (FB)
Ein Fachbereich ist eine Organisationseinheit an einer Hochschule mit eng zusammenhängenden Wissenschaftsbereichen. An der Goethe-Universität gibt es 16 Fachbereiche, von denen 14 an der Lehrkräftebildung beteiligt sind.
Fachsemester (FS)
Fachsemester sind Semester, in denen Studierende in einem Studienfach innerhalb eines angestrebten Abschlusses eingeschrieben sind.
Fakultas, kleine/große
Studierende, die Kunst oder Musik im Studiengang Lehramt an Gymnasien studieren, wählen als zweites Unterrichtsfach eines der Unterrichtsfächer für die Mittelstufe und studieren dies im Umfang von L2 („kleine Fakultas"). Sollten Studierende wünschen das zweite gewählte Unterrichtsfach ebenfalls im Umfang von L3 („große Fakultas") zu studieren, muss dies bei der Einschreibung explizit angegeben werden. Achtung: Dies kann zu Verzögerungen im Studienablauf führen.
fsA (fachspezifische Anhänge)
Die fachspezifischen Anhänge enthalten spezifische Regelungen und Modulbeschreibungen zu den verschiedenen Studienfächern und -anteilen. Sie sind Anhänge zur Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL).
» G
GLA
Die Goethe-Lehrkräfteakademie ist Dachinstitution und Ansprechpartner für das komplette Lehrkräftefortbildungsangebot der Goethe-Universität Frankfurt.
Goethe-Campus
Goethe-Campus ist das neue Hochschulportal der Goethe-Universität. Hierüber werden Bewerbung und Immatrikulation geregelt. Nach und nach werden auch das Prüfungsmanagement und das Veranstaltungsmanagement in Goethe-Campus überführt.
Grundpraktikum
Beim Grundpraktikum handelt es sich um einen obligatorischen Teil der Praxisphasen in den Lehramtsstudiengängen an der Goethe-Universität. Studierende erhalten im Rahmen des Grundpraktikums erste Möglichkeiten zur Selbstreflexion in Bezug auf die Berufsfeldpassung. Das Grundpraktikum hat einen Umfang von 9 CP und besteht aus einer semesterbegleitenden Vorbereitungsveranstaltung, einem Blockpraktikum in der Schule, einer Begleitveranstaltung im Anschluss an das Blockpraktikum sowie einer Modulprüfung und ist den Bildungswissenschaften zugeordnet. Das zugehörige Modul ist BW-F. Detaillierte Informationen zum Grundpraktikum entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Durchführung der Praxismodule und der Modulbeschreibung des Moduls BW-F in den Bildungswissenschaften.
» H
Hessische Lehrkräfteakademie (HLA)
Die Hessische Lehrkräfteakademie (HLA) ist für die Ausbildung von Lehrkräften und deren Fort- und Weiterbildung zuständig. Die Hessische Lehrkräfteakademie ist außerdem für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung zuständig sowie für die Durchführung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit der Bewertung und Anrechnungen von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und Studienzeiten bei der Hesssichen Lehrkräfteakademie.
HLbG
Das HLbG bezeichnet das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz. Es regelt alle gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften.
HLbG-DV
Hierbei handelt es sich um die Durchführungsverordnung (DV) zum Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz. In der Durchführungsverordnung werden Informationen zur Durchführung und Umsetzung der Regelungen innerhalb des HLbG konkretisiert wie bspw. die nähere Ausgestaltung der Staatsprüfung in einem Lehramtsstudiengang.
» I
Info-Café
Das Info-Café ist eine Erstanlaufstelle für studentische Beratung in der ABL. Hier können erste allgemeine Fragen zu Themen wie Studienplanung und -gestaltung gestellt werden.
Importmodule
Sofern Module in den Regelungen für Studienanteile aus dem Angebot anderer Studiengänge stammen, sind sie als Importmodule markiert. Studierende finden diese Module in der Herkunftsordnung.
» K
Kurzfach (KF)
Studierende wählen bei Immatrikulation in den Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) zwei Fächer aus dem Fächerkanon, welche im Umfang von 24 CP studiert werden müssen.
» L
L1/L2/L3/L5
Bei den Abkürzungen L1-L5 handelt es sich um die Bezeichnungen für die jeweiligen Lehramtsstudiengänge. Hierbei steht L1 für das Lehramt an Grundschulen, L2 für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, L3 für das Lehramt an Gymnasien und L5 für das Lehramt für Förderpädagogik. Der Studiengang L4 steht für das Lehramt an beruflichen Schulen. Dieser wird jedoch über den Studiengang Wirtschaftspädagogik am Fachbereich 02 organisiert.
Langfach (LF)
Studierende wählen bei Immatrikulation in den Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) ein Fach aus dem Fächerkanon, welches im Umfang von 50 CP studiert werden muss.
L-Netz
Das L-Netz ist die fächerübergreifende Fachschaft der Lehramtsstudierenden. Weitere Informationen finden Sie unter l-netz.org.
LOV
Bei der Lehramtsorientierungsveranstaltung (LOV) erhalten Studierende die wichtigsten Informationen zum Studienstart und rund um ihr erstes Fachsemester. Neben eines einführenden Vortrages erhalten Studierende die Gelegenheit, Fragen zu ihrem Studium zu stellen sowie sich über eine ideale Studiengestaltung im Rahmen von Tutorien zu informieren oder ihren zusammengestellten Stundenplan gegenchecken zu lassen.
» M
Main-Lehramt
Auf Main-Lehramt können Sie ihre Fragen zum Lehramt an der Goethe-Universität rund um die Uhr stellen und bekommen schnellstmöglich eine Antwort. Durch Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge entsteht auf Main-Lehramt eine webbasierte Anlaufstelle der ABL für Lehramtsstudierende.
» S
Semesterwochenstunden (SWS)
Semesterwochenstunden sind der zeitliche Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester. Eine Semesterwochenstunde entspricht 45 Minuten. Eine Veranstaltung mit 2 SWS hat 2x45 Minuten in der Woche.
SPoL
Die "Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge" (SPoL) regelt grundsätzlich das Studium aller Lehramtsstudiengänge an der Goethe-Universität. Sie gliedert sich in einen zentralen Teil, der übergreifende Regelungen enthält, und in sogenannte fachspezifische Anhänge.